Safety Data Sheet Article 16961617
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:7/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und
biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer
Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für
Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls
gefordert.
DNEL/DMEL Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
PNEC Zusammenfassung
:
Nicht verfügbar.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Geeignete technische
Steuerungseinrichtungen
:
Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Wenn bei der Arbeit
Staub, Rauch, Gas, Dämpfe oder Nebel entstehen, verwenden Sie
Prozesskammern, örtliche Abluftanlagen oder andere technische
Einrichtungen, um die Exposition der Arbeiter unterhalb der
empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen
:
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am
Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und
einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung
wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Augen-/Gesichtsschutz
:
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen
getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die
Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder
Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss
folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die
Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit
Seitenblenden.
Hautschutz
Handschutz
:
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer
chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm
entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch
den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre
Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf
hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller
unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen
bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau
abgeschätzt werden.
Körperschutz
:
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche
Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und
den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem
Spezialisten genehmigt werden.
Anderer Hautschutz
:
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf
Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen
Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen