Safety Data Sheet Article 16961617

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:6/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Exposition
vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor
Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Nicht in die
Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen. Nicht
einnehmen. Nur bei ausreichender Belüftung verwenden. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Im Originalbehälter
oder einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem
kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest
geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und
können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berü
cksichtigung
von Unverträglichkeiten
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10)
und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter
Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet
wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das
Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf
Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispielsweise der Folgende:
Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären -
Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegeber
chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und
Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042
(Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den