Safety Data Sheet Article 16961617
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:4/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher
Anweisung durch medizinisches Personal. Einen Arzt verständigen.
Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund
verabreichen.
Schutz der Ersthelfer
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
:
Zu den Symptomen können gehören:
Reizungen der Atemwege
Husten
Hautkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
halogenierte Verbindungen
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung