Safety Data Sheet Article 16961617
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:3/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
3.2 Gemische
:
Gemisch
Name des Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren %
Einstufung
Typ
Verordnung (EG) Nr.
1272/2008 [CLP]
Acetamiprid(ISO)
EG:
CAS : 135410-20-7
Verzeichnis:608-032-00-2
- <=5
Acute Tox. 4, H302 (Oral)
Aquatic Chronic 3, H412
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[5] Ähnlich besorgniserregender Stoff
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise).
Es sind keine zusätzlichen Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind, PBT- oder vPvB-Stoffe
bzw. gleichermaßen bedenkliche Stoffe sind oder welche einen Arbeitsplatzgrenzwert haben und daher in
diesem Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt
:
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Einen Arzt verständigen.
Einatmen
:
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei Verdacht, dass
immer noch Dämpfe vorhanden sind, muss der Retter eine geeignete
Atemschutzmaske oder ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät
tragen. Bei nicht vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder
beim Auftreten eines Atemstillstands ist durch ausgebildetes
Personal eine künstliche Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten.
Einen Arzt verständigen. Falls nötig ein Giftinformationszentrum
oder einen Arzt anrufen. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage
bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen
halten.
Hautkontakt
:
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Mindestens 10 Minuten lang
ständig spülen. Einen Arzt verständigen. Kleidung vor erneutem
Tragen waschen. Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich
reinigen.
Verschlucken
:
Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und
ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu