Safety Data Sheet Article 16961617
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Combi-Granulat
Seite:11/15
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
17.05.2017
Zusammenfassung
12.3 Bioakkumulationspotenzial
12.4 Mobilität im Boden
Verteilungskoeffizient
Boden/Wasser (KOC)
:
Nicht verfügbar.
Mobilität
:
Nicht verfügbar.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT
:
P: Nicht verfügbar.
B: Nicht verfügbar.
T: Nicht verfügbar.
vPvB
:
vP: Nicht verfügbar.
vB: Nicht verfügbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren zur Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden
:
Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner Lösungen und
Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse
und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Gewässer nicht
verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung.
Gefährliche Abfälle
:
Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien
für gefährlichen Abfall.
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung
oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn
Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport