Safety Data Sheet Article 25475726

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Seite:11/14
Version:
2.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
31.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
19.11.2011
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle
:
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses
Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten.
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Behälter nicht aufstechen oder verbrennen.