Seite:1/14 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname : CELAFLOR Schädlingsfrei Careo Spray Produktcode Produktbeschreibung Spezifikationsnummer Produkttyp Artikelnummer : : : : : S17146, 481337 Insektizid. 300000000789 Aerosol 6634, 6608 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:2/14 Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente : : Kein Signalwort. Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Prävention : Reaktion : P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. Nicht anwendbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:3/14 Name des Produkts / Inhaltsstoffs Einstufung % Identifikatoren Typ 67/548/EWG Acetamiprid EG: CAS : 13541020-7 0,003 0,006 Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Akut Tox. Kat. 4, H302 Aqu. Chron. Kat. 3, H412 Xn; R22 R52/53 [1] Typ [1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:4/14 Husten Hautkontakt : Keine spezifischen Daten. Verschlucken : Keine spezifischen Daten. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise für den Arzt : Besondere Behandlungen : Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren größerer Mengen sofort den Spezialisten der Giftinformationszentrale kontaktieren. Keine besondere Behandlung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:5/14 Einsatzkräfte : 6.2 Umweltschutzmaßnahmen : Treibmittel. Beim Bruch einer großen Anzahl von Behältern als Massengutunfall gemäß den Anleitungen im Abschnitt über Säuberungsmaßnahmen behandeln. Verschüttete Substanz nicht berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:6/14 Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen. Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des Essbereichs entfernen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:7/14 empfohlenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen zu halten. Persönliche Schutzmaßnahmen Hygienische Maßnahmen : Augen-/Gesichtsschutz : Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht. Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung wählen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:8/14 Zündabstand Entzündung unter Einschluss Zeitäquivalent Entzündung unter Einschluss Deflagrationsdichte Flammenhöhe Flammendauer : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. : : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität : Für dieses Produkt oder seine Inhaltsstoffe liegen keine speziellen Daten bezüglich der Reaktivität vor. 10.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:9/14 Haut Respiratorisch : : Nicht verfügbar. Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:10/14 Fruchtbarkeit ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Produkt Produkt Resultat Spezies Exposition Akut LC50: > 100 mg/L Akut EC50: > 100 mg/L 96 h 48 h Produkt Akut EC50: > 100 mg/L 201 Alga Fisch Wirbellose Wassertiere. Wasserpflanzen Schlussfolgerung / Zusammenfassung : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar. : Nicht verfügbar.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:11/14 Gefährliche Abfälle : Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren Vorschriften der Behörden eingehalten werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG zu betrachten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:12/14 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UNNummer UN1950 UN1950 UN1950 UN1950 14.2 Ordnungsgemäß e UNVersandbezeichn ung 14.3 Transportgefahr enklassen DRUCKGASPAC KUNGEN(Sticksto ff) DRUCKGASPAC KUNGEN(Sticksto ff) DRUCKGASPACK UNGEN(Stickstoff) Aerosols, nonflammable (Stickstoff) Verdichtetes Gas () Verdichtetes Gas (-) 14.4 Verpackungsgru ppe 14.5.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:13/14 Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) Luft Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU) Wasser : Aerosolpackungen : AOX : Nicht gelistet 0,2 %(m) Massen-% des Inhalts sind entzündbar. Nicht verfügbar. Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU). Dieses Produkt fällt nicht unter die Seveso III Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 Seite:14/14 Einstufung Begründung Nicht eingestuft. Volltext der abgekürzten H-Sätze : H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : Akut Tox. Kat. 4, H302: AKUTE TOXIZITÄT: ORAL - Kategorie 4 Aqu. chron. Kat.