Safety data sheet Article 16962568
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo
Version: 4.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe: 22.06.2017
können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berücksichtigung
von Unverträglichkeiten
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10)
und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter
Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet
wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das
Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte
Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von
Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt
signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatz-Grenzwerte
Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt. Es ist kein Expositionsgrenzwert bekannt.
Empfohlene
Überwachungsverfahren
:
Falls dieses Produkt Inhaltsstoffe mit Expositionsgrenzen enthält,
kann eine persönliche, atmosphärische (bezogen auf den
Arbeitsplatz) oder biologische Überwachung erforderlich sein, um
die Wirksamkeit der Belüftung oder anderer Kontrollmaßnahmen
und/oder die Notwendigkeit der Verwendung von
Atemschutzgeräten zu ermitteln. Es sollte ein Hinweis auf
Überprüfungsnormen erfolgen, wie beispielsweise der Folgende:
Europäische Norm DIN EN 689 (Arbeitsplatzatmosphären -
Anleitung zur Ermittlung der inhalativen Exposition gegenüber
chemischen Stoffen zum Vergleich mit Grenzwerten und
Messstrategie) Europäische Norm DIN EN 14042
(Arbeitsplatzatmosphären - Leitfaden für die Anwendung und den
Einsatz von Verfahren und Geräten zur Ermittlung chemischer und
biologischer Arbeitsstoffe) Europäische Norm DIN EN 482
(Arbeitsplatzatmosphären - Allgemeine Anforderungen an die
Leistungsfähigkeit von Verfahren zur Messung chemischer
Arbeitsstoffe) Hinweis auf nationale Anleitungsdokumente für
Methoden zur Bestimmung gefährlicher Stoffe wird ebenfalls