Safety data sheet Article 16962568

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo
Version: 4.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe: 22.06.2017
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar
:
Mindestens eine Komponente ist nicht gelistet.
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU)
Luft
:
Nicht gelistet
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU)
Wasser
:
Nicht gelistet
Aerosolpackungen
:
Nicht anwendbar.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Österreich - VbF Gefahrenklasse
:
Nicht verfügbar.
Einstufung, Verpackung und
Kennzeichnung
:
Nicht verfügbar.
Beschränkung der Verwendung
organischer Lösungsmittel
:
Gestattet.
Internationale Vorschriften
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Keine der Komponenten ist gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Anhang A - Eliminierung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang A - Eliminierung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang C - Unabsichtlich in die Umwelt entlassene Stoffe - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
(PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Schwermetalle - Anhang 1