Safety data sheet Article 16962568
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo
Version: 4.0
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe: 22.06.2017
Europäischer Abfallkatalog (EAK)
Abfallschlüssel
Abfallbezeichnung
-
Nicht anwendbar.
Verpackung
Entsorgungsmethoden
:
Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden. Verbrennung
oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn
Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen
:
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Vorsicht beim Umgang mit leeren Behältern, die nicht gereinigt oder
ausgespült wurden. Leere Behälter und Auskleidungen können
Produktrückstände enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und
das Abfließen von freigesetztem Material sowie den Kontakt mit
dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID
ADN
IMDG
IATA
14.1 UN-
Nummer
-
-
-
-
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
14.4
Verpackungs-
gruppe
-
-
-
-
14.5.
Umweltgefahren
Nein.
Nein.
Nein.
Nein.
Zusätzliche
Informationen
Tunnelcode: -
Meeresschadstoff:
Nein.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften