Safety data sheet Article 22274304

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Schädlingsfrei Careo Konzentrat
Seite:6/15
Version:
2.1
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
09.02.2018
Datum der letzten
Ausgabe:
18.05.2017
7.1 Schutzmnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht in die
Augen oder auf die Haut oder auf die Kleidung geraten lassen.
Dampf oder Nebel nicht einatmen. Nicht einnehmen. Nur bei
ausreichender Belüftung verwenden. Bei unzureichender Lüftung
Atemschutzgerät tragen. Im Originalbehälter oder einem
zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem
kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest
geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und
können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Trinken oder Rauchen die Hände und das Gesicht waschen.
Kontaminierte Kleidung und Schutzausrüstung vor dem Betreten des
Essbereichs entfernen. Siehe Abschnitt 8 für weitere Angaben zu
Hygienemaßnahmen.
7.2 Bedingungen zur sicheren
Lagerung unter Berü
cksichtigung
von Unverträglichkeiten
:
Entsprechend den örtlichen Vorschriften lagern. Nur im
Originalbehälter aufbewahren. Vor direktem Sonnenlicht schützen.
Nur in trockenen, kühlen und gut belüfteten Bereichen aufbewahren.
Nicht zusammen mit unverträglichen Stoffen (siehe Abschnitt 10)
und nicht mit Nahrungsmitteln und Getränken lagern. Unter
Verschluss aufbewahren. Behälter bis zur Verwendung dicht
verschlossen und versiegelt halten. Behälter, welche geöffnet
wurden, sorgfältig verschließen und aufrecht lagern, um das
Auslaufen zu verhindern. Nicht in unbeschrifteten Behältern
aufbewahren. Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt
geeigneten Behälter verwenden.
Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Dieses Produkt fällt unter die Seveso III Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU).
Gefahrenkriterien
Kategorie
Benachrichtigung und
MAPP-Grenzwert
Grenzwert
Sicherheitsbericht
E2: Gewässergefährdend - Chronisch 2
200 t
500 t
7.3 Spezifische Endanwendungen
Empfehlungen
:
Nicht verfügbar.
Spezifische Lösungen für den
Industriesektor
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der
Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Bereitgestellte
Informationen beruhen auf typischen voraussichtlichen Verwendungen des Produkts. Bei der Handhabung von
Großmengen oder anderen Verwendungen, die die Exposition von Arbeitern oder die Freisetzung in die Umwelt
signifikant erhöhen können, sind eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
8.1 Zu überwachende Parameter