Safety Data Sheet Article 16961631
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Bei
unzureichender Lüftung Atemschutzgerät tragen. Geeignete
persönliche Schutzausrüstung anlegen.
Einsatzkräfte
:
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
:
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft). Stoff ist
wasserverschmutzend. Kann bei Freisetzung in großen Mengen
umweltschädlich sein. Verschüttete Mengen aufnehmen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Kleine freigesetzte Menge
:
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen.
Grosse freigesetzte Menge
:
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Sich der Freisetzung mit
dem Wind nähern. Eintritt in Kanalisation, Gewässer, Keller oder
geschlossene Bereiche vermeiden. Material aufsaugen oder
zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten Abfallbehälter
geben. Über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen
entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
:
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.
Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung.
Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die Liste der
Identifizierten Verwendungen in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen
:
Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Nicht
einnehmen. Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden.
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Im Originalbehälter oder
einem zugelassenen Ersatzbehälter aufbewahren, der aus einem
kompatiblen Material gefertigt wurde. Bei Nichtgebrauch fest
geschlossen halten. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und
können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
Ratschlag zur allgemeinen
Arbeitshygiene
:
Das Essen, Trinken und Rauchen ist in Bereichen, in denen diese
Substanz verwendet, gelagert oder verarbeitet wird, zu verbieten. Die
mit der Substanz umgehenden Personen müssen sich vor dem Essen,
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
25.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
18.12.2012