Safety Data Sheet Article 16961631

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
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Einatmen
:
Die Einwirkung der Zersetzungsprodukte kann Gesundheitsschäden
verursachen. Nach der Exposition können ernste Schäden verzögert
eintreten.
Hautkontakt
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken
:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Einatmen
:
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt
:
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken
:
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt
:
Bei Einatmen der Verbrennungsprodukte können Symptome
verzögert eintreten. Die betroffene Person muss möglicherweise 48
Stunden unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Besondere Behandlungen
:
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel
:
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Dieses Material ist für Wasserorganismen sehr giftig. Mit diesem
Stoff kontaminiertes Löschwasser muss eingedämmt werden und
darf nicht in Gewässer, Kanalisation oder Abfluss gelangen.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Zu den Zerfallsprodukten können die folgenden Materialien gehören:
Kohlendioxid
Kohlenmonoxid
Stickoxide
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmassnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und
umluftunabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen,
die im Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für
Feuerwehrleute (einschließlich Helm, Schutzstiefel und
Schutzhandschuhe), die die Europäische Norm EN 469 einhält, gibt
einen Grundschutz bei Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen
:
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Version:
1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum:
25.05.2015
Datum der letzten
Ausgabe:
18.12.2012