Seite:1/15 Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 – Deutschland SICHERHEITSDATENBLATT Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Spezifikationsnummer Produktcode Produktbeschreibung Produkttyp Andere Identifizierungsarten : : : : : : Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen 320000002944 6696, 6697, 6685 Insektizid. fest 300000004696 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:2/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze (Gefahrenhinweise). Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen. 2.2 Kennzeichnungselemente Gefahrenpiktogramme : Signalwort Gefahrenhinweise : : Achtung Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:3/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2 Gemische : Gemisch Einstufung Name des Produkts / Inhaltsstoffs Acetamiprid (ISO) Identifikatoren Typ % Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] EG: CAS: 135410-20-7 Verzeichnis: 608-032-00-2 - <=5 Acute Tox.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:4/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Verschlucken : Den Mund mit Wasser ausspülen. Wurde der Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein, kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Kein Erbrechen herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch medizinisches Personal. Einen Arzt verständigen. Niemals einer bewusstlosen Person etwas durch den Mund verabreichen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:5/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Spezielle Schutzmaßnahmen für Feuerwehrleute : Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Zusätzliche Informationen : Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:6/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzmaßnahmen : Ratschlag zur allgemeinen Arbeitshygiene : 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Geeignete Schutzausrüstung anlegen (siehe Abschnitt 8). Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
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Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:8/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Körperschutz : Anderer Hautschutz : Atemschutz : Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition : Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem Spezialisten genehmigt werden.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:9/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte : Unter normalen Lagerungs- und Gebrauchsbedingungen sollten keine gefährlichen Zerfallsprodukte gebildet werden. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:10/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Nicht verfügbar. Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht verfügbar. Aspirationsgefahr Nicht verfügbar. Angaben zu wahrscheinlichen Expositionswegen : Nicht verfügbar. Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit Augenkontakt Einatmen Hautkontakt Verschlucken : : : : Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:11/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Name des Produkts / Inhaltsstoffs Acetamiprid (ISO) Resultat Spezies Exposition Akut LC50 > 100 mg/l Fisch Regenbogenforelle Wirbellose Wassertiere. Wasserfloh Wirbellose Wassertiere.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:12/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Gefährliche Abfälle : den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Gewässer nicht verunreinigen mit dem Produkt oder seiner Verpackung. Die Einstufung des Produktes erfüllt möglicherweise die Kriterien für gefährlichen Abfall.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:13/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:14/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC) UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle Schwermetalle - Anhang 1 Keine der Komponenten ist gelistet. POPs - Anhang I - Herstellung Keine der Komponenten ist gelistet.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 Seite:15/15 Schädlingsfrei Careo Combi-Stäbchen Volltext der Einstufungen [CLP/GHS] : AKUTE TOXIZITÄT (Oral) Kategorie 4 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 1 CHRONISCHE AQUATISCHE TOXIZITÄT - Kategorie 3 Acute Tox. 4, H302 Aquatic Chronic 1, H410 Aquatic Chronic 3, H412 Druckdatum Ausgabedatum/ Überarbeitungsdatum Datum der letzten Ausgabe Version : : 08.02.2018 08.02.2018 : : 17.05.2017 2.