Safety Data Sheet Article 24933911

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Ameisen-Mittel
Seite:2/16
Version: 1.1
A
usgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 04.01.2017
Datumderletzten
Ausgabe: 17.11.2016
Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS]
Aquatic Chronic 1, H410
Das Produkt ist als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen.
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen H-Sätze.
Siehe Abschnitt 11 für detailliertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.
2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort :
Achtung
Gefahrenhinweise :
Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
Allgemein :
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention :
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Reaktion :
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Lagerung :
Nicht anwendbar.
Entsorgung :
P501 Inhalt und Behälter unter Einhaltung der lokalen Vorschriften
entsorgen.
Ergänzende
Kennzeichnungselemente
:
EUH208 Enthält (R)-p-Mentha-1,8-dien und p-Mentha-1,4(8)-dien:
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Anhang XVII - Beschränkung
der Herstellung des
Inverkehrbringens und der
Verwendung bestimmter
gefährlicher Stoffe, Mischungen
und Erzeugnisse
:
Für den nicht-berufsmäßigen Verwender.
Spezielle Verpackungsanforderungen
Mit kindergesicherten
Verschlüssen auszustattende
Behälter
:
Nicht anwendbar.
Tastbarer Warnhinweis :
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Stoff erfüllt die Kriterien für
PBT gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
:
Nicht anwendbar.