Safety Data Sheet Article 24933911

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Ameisen-Mittel
Seite:14/16
Version: 1.1
A
usgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 04.01.2017
Datumderletzten
Ausgabe: 17.11.2016
AOX-Wert im Abwasser beitragen.
Internationale Vorschriften
Montreal Protokoll (Anhänge A, B, C, E)
Keine der Komponenten ist gelistet.
Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe
Anhang A - Eliminierung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang A - Eliminierung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang B - Beschränkung - Gebrauch
Keine der Komponenten ist gelistet.
Anhang C - Unabsichtlich in die Umwelt entlassene Stoffe - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung
(PIC)
UNECE-Aarhus-Protokoll über persistente organische Verbindungen (POP) und Schwermetalle
Schwermetalle - Anhang 1
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Herstellung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang I - Verwendung
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 2
Keine der Komponenten ist gelistet.
POPs - Anhang 3
Keine der Komponenten ist gelistet.
Internationale Listen
Nationales Inventar
:
Nicht bestimmt.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung :
Diese Produkt enthält Substanzen, für die noch Stoffbewertungen
erforderlich sind.