Safety Data Sheet Article 24930189

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Ameisen-Mittel
Seite:8/16
Version: 1.1
A
usgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 04.01.2017
Datumderletzten
Ausgabe: 17.11.2016
Persönliche Schutzmaßnahmen
Hygienische Maßnahmen :
Waschen Sie nach dem Umgang mit chemischen Produkten und am
Ende des Arbeitstages ebenso wie vor dem Essen, Rauchen und
einem Toilettenbesuch gründlich Hände, Unterarme und Gesicht.
Geeignete Methoden zur Beseitigung kontaminierter Kleidung
wählen. Kontaminierte Kleidung vor der erneuten Verwendung
waschen. Stellen Sie sicher, dass in der Nähe des Arbeitsbereichs
Augenspülstationen und Sicherheitsduschen vorhanden sind.
Augen-/Gesichtsschutz :
Wenn die Risikobeurteilung dies erfordert, sollten Schutzbrillen
getragen werden, die einer anerkannten Norm entsprechen, um die
Exposition gegenüber Flüssigkeitsspritzern, Nebeln, Gasen oder
Stäuben zu vermeiden. Wenn ein Kontakt möglich ist, dann muss
folgende Schutzausrüstung getragen werden, es sei denn, die
Beurteilung erfordert einen höheren Schutzgrad: Schutzbrille mit
Seitenblenden.
Hautschutz
Handschutz :
Beim Umgang mit chemischen Produkten müssen immer
chemikalienbeständige, undurchlässige und einer anerkannten Norm
entsprechende Handschuhe getragen werden, wenn eine
Risikobeurteilung dies erfordert. Unter Berücksichtigung der durch
den Handschuhhersteller angegebenen Parameter ist während des
Gebrauchs zu überprüfen, dass die Handschuhe ihre
Schutzeigenschaften noch gewährleisten. Es muss darauf
hingewiesen werden, dass die Durchbruchzeit für
Handschuhmaterial für verschiedene Handschuhhersteller
unterschiedlich sein kann. Bei Gemischen, die aus mehreren Stoffen
bestehen, kann die Schutzzeit der Handschuhe nicht genau
abgeschätzt werden.
Körperschutz :
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche
Schutzausrüstung auf der Basis der durchzuführenden Aufgabe und
den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von einem
Spezialisten genehmigt werden.
Anderer Hautschutz :
Geeignetes Schuhwerk und zusätzliche Hautschutzmaßnahmen auf
Basis der durchzuführenden Aufgabe und der damit verbundenen
Gefahren wählen, und vorgängig durch einen Fachmann genehmigen
lassen.
Atemschutz :
Verwenden Sie ein ordnungsgemäß angepaßtes und einer
anerkannten Norm entsprechendes Atemgerät mit Partikelfilter,
wenn die Risikobeurteilung dies erfordert. Die Auswahl von
Atemschutzmasken muß sich nach den bekannten oder
anzunehmenden einwirkenden Konzentrationen, den Gefahren des
Produkts und den Arbeitsschutzgrenzwerten der jeweiligen
Atemschutzmaske richten.
Begrenzung und Überwachung
der Umweltexposition
:
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft
werden, um sicherzugehen, dass sie den Anforderungen der
Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden
Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessanlagen erforderlich sein, um die Emissionen auf akzeptable
Werte herabzusetzen.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften