Safety Data Sheet Article 24930189

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Ameisen-Mittel
Seite:13/16
Version: 1.1
A
usgabedatum/
Überarbeitungsdatum: 04.01.2017
Datumderletzten
Ausgabe: 17.11.2016
14.4
Verpackungs-
gruppe
III
III III
III
14.5.
Umweltgefahren
Ja. Ja. Ja. Ja.
Zusätzliche
Informationen
Meeresschadstoff: Ja.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
EG Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Anhang XIV - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe
Anhang XIV: Keine der Komponenten ist gelistet.
Besonders besorgniserregende Stoffe: Keine der Komponenten ist gelistet.
Sonstige EU-Bestimmungen
Europäisches Inventar :
Nicht bestimmt.
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) –
Luft
:
Nicht gelistet
Integrierte Vermeidung und
Verminderung der
Umweltverschmutzung (IVU) –
Wasser
:
Nicht gelistet
Aerosolpackungen :
Nicht anwendbar.
Seveso-Richtlinie
Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert.
Nationale Vorschriften
Lagerklasse (TRGS 510) :
4.1B
Störfallverordnung :
Nicht anwendbar.
Wassergefährdungsklasse :
WGK 3, Anhang Nr. 4
Technische Anleitung Luft :
TA-Luft Nummer 5.2.1: 99 %
TA-Luft Nummer 5.2.5: 0,7 %
TA-Luft Nummer 5.2.7.1.1: Klasse II -
0,1 %
AOX :
Das Produkt enthält organisch gebundene Halogene und kann zum