Safety data sheet Article 24842211

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
CELAFLOR AMEISENKÖDER
Seite:4/14
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
15.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
26.09.2016
sind. Bei Bewusstlosigkeit in stabile Seitenlage bringen und sofort
ärztliche Hilfe hinzuziehen. Atemwege offen halten. Eng anliegende
Kleidungsstücke (z. B. Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Hautkontakt :
Kontaminierte Haut mit reichlich Wasser abspülen. Verschmutzte
Kleidung und Schuhe ausziehen. Beim Auftreten von Symptomen
einen Arzt aufsuchen. Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
Schuhe vor der Wiederverwendung gründlich reinigen.
Verschlucken :
Den Mund mit Wasser ausspülen. Gebissprothese falls vorhanden
entfernen. Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in
einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Wurde der
Stoff verschluckt und ist die betroffene Person bei Bewusstsein,
kleine Mengen Wasser zu trinken geben. Bei Übelkeit nicht weiter
trinken lassen, da Erbrechen gefährlich sein kann. Kein Erbrechen
herbeiführen außer bei ausdrücklicher Anweisung durch
medizinisches Personal. Sollte Erbrechen eintreten, den Kopf tief
halten, damit das Erbrochene nicht in die Lungen eindringt. Ärztliche
Hilfe hinzuziehen, wenn die gesundheitlichen Beeinträchtigungen
anhalten oder schwerwiegend sind. Niemals einer bewusstlosen
Person etwas durch den Mund verabreichen. Bei Bewusstlosigkeit in
stabile Seitenlage bringen und sofort ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Atemwege offen halten. Eng anliegende Kleidungsstücke (z. B.
Kragen, Krawatte, Gürtel oder Bund) lockern.
Schutz der Ersthelfer :
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden. Für die
Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-
Mund-Beatmung durchzuführen.
4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche akute Auswirkungen auf die Gesundheit
Augenkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Einatmen :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Hautkontakt :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verschlucken :
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Zeichen/Symptome von Überexposition
Augenkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Einatmen :
Keine spezifischen Daten.
Hautkontakt :
Keine spezifischen Daten.
Verschlucken :
Keine spezifischen Daten.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweise für den Arzt :
Symptomatisch behandeln. Bei Verschlucken oder Inhalieren
größerer Mengen sofort den Spezialisten der
Giftinformationszentrale kontaktieren.
Besondere Behandlungen :
Keine besondere Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel