Safety data sheet Article 24842211

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830
CELAFLOR AMEISENKÖDER
Seite:3/14
Version:
2.2
Ausgabedatum/
Überarbeitungsdatum:
15.05.2017
Datum der letzten
Ausgabe:
26.09.2016
Stoff erfüllt die Kriterien für
vPvB gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006, Anhang
XIII
:
Nicht anwendbar.
Andere Gefahren, die zu keiner
Einstufung führen
:
Keine bekannt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Stoff/Zubereitung :
Gemisch
Name des
Produkts /
Inhaltsstoffs
Identifikatoren %
Einstufung
Typ
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Fipronil CAS: 120068-37-3 0,05 Akut Tox. 3, H301
Akut Tox. 3, H331
Akut Tox 3, H311
STOT wdh. 1, H372
Aqu. akut 1: H400
Aqu. chron. 1: H410
[1]
Typ
[1] Stoff eingestuft als gesundheitsgefährdend oder umweltgefährlich
[2] Stoff mit einem Arbeitsplatzgrenzwert
[3] Stoff erfüllt die Kriterien für PBT gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
[4] Stoff erfüllt die Kriterien für vPvB gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII
Siehe Abschnitt 16 für den vollständigen Wortlaut der oben angegebenen R- und H-Sätze.
Es sind keine zusätzliche Inhaltsstoffe vorhanden, die nach dem aktuellen Wissenstand des Lieferanten in den
zutreffenden Konzentrationen als gesundheits- oder umweltschädlich eingestuft sind und daher in diesem
Abschnitt angegeben werden müssten.
Die Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz sind, wenn verfügbar, in Abschnitt 8 wiedergegeben.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Augenkontakt :
Augen sofort mit reichlich Wasser spülen und gelegentlich die
oberen und unteren Augenlider anheben. Auf Kontaktlinsen prüfen
und falls vorhanden entfernen. Mindestens 10 Minuten lang ständig
spülen. Bei Reizung einen Arzt hinzuziehen.
Einatmen :
Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in einer
Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Bei nicht
vorhandener oder unregelmäßiger Atmung oder beim Auftreten eines
Atemstillstands ist durch ausgebildetes Personal eine künstliche
Beatmung oder Sauerstoffgabe einzuleiten. Für die Erste Hilfe
leistende Person kann es gefährlich sein, eine Mund-zu-Mund-
Beatmung durchzuführen. Ärztliche Hilfe hinzuziehen, wenn die
gesundheitlichen Beeinträchtigungen anhalten oder schwerwiegend