Safety data sheet Article 25068339
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Gartenwächter
Seite:4/13
Version: 1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 08.10.2016
Datumderletzten
Ausgabe: 00.00.0000
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel :
Ein Löschmittel verwenden, welches auch für angrenzende Feuer
geeignet ist.
Ungeeignete Löschmittel :
Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahren, die von dem Stoff oder
der Mischung ausgehen
:
Keine besondere Feuer- oder Explosionsgefahr.
Gefährliche thermische
Zersetzungsprodukte
:
Keine spezifischen Daten.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Spezielle Schutzmaßnahmen für
Feuerwehrleute
:
Im Brandfall den Ort des Geschehens umgehend abriegeln und alle
Personen aus dem Gefahrenbereich evakuieren. Es sollen keine
Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem Risiko
einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Besondere Schutzausrüstung bei
der Brandbekämpfung
:
Feuerwehrleute sollten angemessene Schutzkleidung und Umluft
unabhängige Atemgeräte mit vollem Gesichtsschutz tragen, die im
Überdruckmodus betrieben werden. Kleidung für Feuerwehrleute
(einschließlich Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhe), die die
Europäische Norm EN 469 einhält, gibt einen Grundschutz bei
Unfällen mit Chemikalien.
Zusätzliche Informationen :
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht für Notfälle geschultes
Personal
:
Es sollen keine Maßnahmen ergriffen werden, die mit persönlichem
Risiko einhergehen oder nicht ausreichend trainiert wurden.
Umgebung evakuieren. Nicht benötigtem und ungeschütztem
Personal den Zugang verwehren. Verschüttete Substanz nicht
berühren oder betreten. Geeignete persönliche Schutzausrüstung
anlegen.
Einsatzkräfte :
Falls für den Umgang mit der Verschüttung Spezialkleidung benötigt
wird, ist Abschnitt 8 zu geeigneten und ungeeigneten Materialien zu
beachten. Siehe auch Informationen in "Für Personen, die keine
Rettungskräfte sind".
6.2 Umweltschutzmaßnahmen :
Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von freigesetztem
Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich, Gewässern, Abflüssen
und Abwasserleitungen. Die zuständigen Stellen benachrichtigen,
wenn durch das Produkt Umweltbelastung verursacht wurde
(Abwassersysteme, Oberflächengewässer, Boden oder Luft).
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Freisetzung :
Behälter aus dem Austrittsbereich entfernen. Eintritt in Kanalisation,
Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche vermeiden. Material
aufsaugen oder zusammenkehren und in entsprechend beschrifteten
Abfallbehälter geben. Über ein anerkannte
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte :
Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall.