Safety data sheet Article 25068339

Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäss Verordnung (EG) Nr. 453/2010
Celaflor Gartenwächter
Seite:10/13
Version: 1.0
Ausgabedatum/Überarbeitungsd
atum: 08.10.2016
Datumderletzten
Ausgabe: 00.00.0000
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner
Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse
und nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle :
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand des Lieferanten ist dieses
Produkt nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie
91/689/EWG zu betrachten.
Verpackung
Entsorgungsmethoden :
Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet
werden. Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht
gezogen werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen :
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Leere Behälter und Auskleidungen können Produktrückstände
enthalten. Vermeiden Sie die Verbreitung und das Abfließen von
freigesetztem Material sowie den Kontakt mit dem Erdreich,
Gewässern, Abflüssen und Abwasserleitungen.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
ADR/RID ADN IMDG IATA
14.1 UN-
Nummer
-
- -
-
14.2 Ordnungs-
gemäße UN-
Versand-
bezeichnung
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
Nicht als gefährlich
eingestuft
14.3 Transport-
gefahrenklassen
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
14.4
Verpackungs-
gruppe
- - - -
14.5.
Umweltgefahren
Nein. Nein. Nein. Nein.
Zusätzliche
Informationen
Spezielle
Vorschriften: -
Tunnelcode: -
Meeresschadstoff:
Nein.
14.6 Besondere
Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
:
Transport auf dem Werksgelände: nur in geschlossenen Behältern
transportieren, die senkrecht und fest stehen. Personen, die das
Produkt transportieren, müssen für das richtige Verhalten bei
Unfällen, Auslaufen oder Verschütten unterwiesen sein.