Safety data sheet Article 24626558

Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II - Deutschland
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
Handschuhdicke:
Für allgemeine Anwendungen empfehlen wir üblicherweise Handschuhe mit einer Dicke von
mehr als 0,35 mm.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Handschuhdicke kein Garant für die Resistenz
des Handschuhs gegenüber einer speziellen Chemikalie darstellt, da die Permeationswirkung
von der Zusammensetzung des Handschuhmaterials abhängig ist. Aus diesem Grund sollte die
Auswahl der Handschuhe unter Berücksichtigung der Arbeitsbedingungen und der
Durchdringungszeit erfolgen.
Die Handschuhdicke kann zudem je nach Hersteller, Handschuhart und Modell abweichen. Aus
diesem Grund sollten die technischen Daten des Herstellers immer in die Auswahl von
passenden Handschuhen für die entsprechende Arbeit miteinbezogen werden.
Hinweis: Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit können Handschuhe mit abweichender Dicke
für eine spezielle Arbeit erforderlich sein. Zum Beispiel:
• Dünnere Handschuhe (bis zu 0,1 mm oder dünner) können dort erforderlich sein, wo ein
hoher Grad an Fingerfertigkeit gefordert ist. Allerdings ist die Schutzwirkung dieser
Handschuhe eher auf eine sehr kurze Zeit beschränkt, deshalb werden sie üblicherweise in
Form von Einweghandschuhen verwendet.
• Dickere Handschuhe (bis zu 3 mm oder dicker) können dort erforderlich sein, wo ein
erhöhtes mechanisches (auch chemisches) Risiko, wie Abrieb oder Punktierung, besteht.
Die Verwendung von Schutzkleidung ist eine gute industrielle Praxis.
Vor dem Umgang mit diesem Produkt sollte die persönliche Schutzausrüstung auf der Basis
der durchzuführenden Aufgabe und den damit verbundenen Risiken ausgewählt und von
einem Spezialisten genehmigt werden.
Baumwoll- oder Polyester-/Baumwoll-Overalls bieten lediglich Schutz gegen leichte
oberflächliche Kontamination, die nicht bis zur Haut durchsickern wird. Overalls sollten
regelmäßig gewaschen werden. Bei hohem Hautkontaminationsrisiko (z.B. beim Reinigen von
verschüttetem Material oder bei Spritzgefahr) werden chemikalienbeständige Schürzen und/
oder undurchdringliche chemische Anzüge und Stiefel erforderlich sein.
Begrenzung und
Überwachung der
Umweltexposition
Emissionen von Belüftungs- und Prozessgeräten sollten überprüft werden, um sicherzugehen,
dass sie den Anforderungen der Umweltschutzgesetze genügen. In einigen Fällen werden
Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den Prozessanlagen erforderlich sein,
um die Emissionen auf akzeptable Werte herabzusetzen.
Haut und Körper
Bezieht sich auf den
Standard:
Atemschutz: EN 529
Handschuhe: EN 420, EN 374
Augenschutz: EN 166
Nicht verfügbar.
Physikalischer Zustand
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt
Siedebeginn und Siedebereich
Dampfdruck
Relative Dichte
Dampfdichte
Flüssigkeit.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruch
pH-Wert
Nicht verfügbar.
Farbe
Verdampfungsgeschwindigkeit
Nicht verfügbar.
Flammpunkt
Geschlossenem Tiegel: 207°C (404.6°F) [Pensky-Martens.]
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Nicht verfügbar.
Geruchsschwelle
Obere/untere Entzündbarkeits-
oder Explosionsgrenzen
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
Entzündbarkeit (fest,
gasförmig)
Nicht verfügbar.
Pourpoint
-42 °C
Produktname
Version
1
Castrol Magnatec Stop-Start 5W-30 C3
Seite: 6/11
468896-DE01
Produktcode
Ausgabedatum
15 September 2015
Format
Deutschland
Sprache
DEUTSCH
(Germany)