Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 SICHERHEITSDATENBLATT ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Produktname Produktcode SDS-Nr. Castrol EDGE 5W-30 M 469579-BE02 469579 Produkttyp Flüssigkeit. 1.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren Mit kindergesicherten Verschlüssen auszustattende Behälter Nicht anwendbar. Tastbarer Warnhinweis Nicht anwendbar. 2.3 Sonstige Gefahren Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Andere Gefahren, die zu keiner Einstufung führen Produkt entspricht nicht den Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XIII. Wirkt hautentfettend.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt. Verzögert und sofort auftretende Wirkungen sowie chronische Wirkungen nach kurzer oder lang anhaltender Exposition Inhalativ Starke Exposition durch Inhalation von Tröpfchen in der Luft oder Aerosolen kann zu Reizungen der Atemwege führen. Verschlucken großer Mengen kann Übelkeit und Durchfall verursachen.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 1 für Kontaktinformationen im Notfall. Brandbekämpfungsmaßnahmen finden Sie in Abschnitt 5. Siehe Abschnitt 8 für Informationen bezüglich geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Siehe Abschnitt 12 für Umweltschutzmassnahmen. Siehe Abschnitt 13 für weitere Angaben zur Abfallbehandlung.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen zuständigen Organisation. Die endgültige Wahl der Schutzausrüstung wird sich nach der Gefährdungsbeurteilung richten. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass alle Teile der persönlichen Schutzausrüstung miteinander kompatibel sind.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Hinweis: Abhängig von der ausgeübten Tätigkeit können Handschuhe mit abweichender Dicke für eine spezielle Arbeit erforderlich sein. Zum Beispiel: • Dünnere Handschuhe (bis zu 0,1 mm oder dünner) können dort erforderlich sein, wo ein hoher Grad an Fingerfertigkeit gefordert ist.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften Viskosität Explosive Eigenschaften Kinematisch: 68 mm2/s (68 cSt) bei 40°C Kinematisch: 12 mm2/s (12 cSt) bei 100°C Nicht verfügbar. Oxidierende Eigenschaften Nicht verfügbar. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren Informationen. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Zu diesem Produkt gibt es keine spezifischen Testdaten.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Allgemein Karzinogenität GEBRAUCHTE MOTORENÖLE Verbrennungsprodukte, die beim Betrieb des Verbrennungsmotors entstehen, reichern sich in den Motorenölen an. Gebrauchte Öle aus solchen Motoren können Hautkrebs auslösen, vor allem, wenn häufiger oder längerer Kontakt nicht durch ein hohes Maß an persönlicher Hygiene ausgeglichen wird.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport ADR/RID ADN IMDG IATA 14.1 UN-Nummer Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. Nicht unterstellt. 14.2 Ordnungsgemäße UN- - - - - - - - - - - - - 14.5 Umweltgefahren Nein. Nein. Nein. Nein. Zusätzliche Informationen - - - - Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.
Erfüllt Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH), Anhang II, abgeändert gemäß Verordnung (EU) 2015/830 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Ozonabbauende Substanzen (1005/2009/EU) Nicht gelistet. Vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung (PIC, Prior Informed Consent) (649/2012/EU) Nicht gelistet. Seveso-Richtlinie Dieses Produkt wird nicht unter der Seveso-Richtlinie kontrolliert. Nationale Vorschriften Störfallverordnung Nicht anwendbar.
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