User manual - CP330ver304
20060301
1-6-10
Verschiedene Eingabemöglichkeiten des ClassPad
Tipp
• Wie die Bezeichnung erkennen lässt, handelt es sich bei einer Variablen mit einem Zeichen um einen 
Variablennamen, der aus einem einzigen Zeichen wie „
a“ oder „x“ besteht. Jedes Zeichen, das Sie 
auf der 5-Tastatur eingeben, wird als Variable mit einem Zeichen behandelt. Um Variablennamen 
mit mehreren Zeichen, wie zum Beispiel „ab“, oder Zeichenketten mit mehreren Zeichen einzugeben, 
müssen Sie die Alphabet- (abc) Tastatur verwenden. Zu weiteren Informationen siehe „Verwendung 
der Variablen mit einem Zeichen“ auf Seite 1-6-12.
• Zu Informationen über die 
#-Taste, die unten rechts auf allen Tastensätzen der Mathematik- (mth) 
Tastatur erscheint, siehe „Verwendung der Antwortvariablen (ans)“ auf Seite 2-2-2.
I
 Verwendung der Alphabet- (abc) Tastatur
Zusätzlich zum Anfangs-Alphabet- (abc) Zeichensatz, können Sie auch unter drei anderen 
Zeichensätzen innerhalb der Alphabet- (abc) Tastatur auswählen, die mit , (Zeichensymbole), 
L (Mathematiksymbole) und 2 (Sondersymbole) bezeichnet sind.
S
 Anfangs-Zeichensatz der Alphabet- (abc) Tastatur
Diese Tastatur dient für die Eingabe von Kleinbuchstaben des Alphabets. Tippen Sie auf + 
oder $, um die Tastatur umzuschalten bzw. zu verriegeln, wenn Sie nur Großbuchstaben 
eingeben möchten. 
S
5
-Tastensatz
Tippen Sie auf die 5-Taste, um die Tasten zur Eingabe von Variablen bestehend aus einem 
Zeichen anzuzeigen und die 5-Software-Taste auf ( zu ändern. Sie können auf diese Taste 
tippen, um zwischen 5 und der Vorgabe-  Tastatur umzuschalten. Tippen Sie auf die 
$-Taste, um auf einen Tastensatz für die Eingabe von Variablen mit einem Großbuchstaben 
umzuschalten.
k
$
m
• Beachten Sie, dass die Anfangs-Alphabet- (abc) Tastatur die „qwerty“-Tastenanordnung 
verwendet, genau wie sie auf der englischen Tastatur eines Computers benutzt wird. Sie können 
diese Tastenanordnung auch in die „azerty“- oder „qwertz“-Tastenanordnung umändern. Siehe 
„16-9 Einstellen der alphabetischen Tastaturanordnung“. 
20090601










