Safety Data Sheet Article 22416106
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SICHERHEITSDATENBLATT
gemäß 91/155/EWG und 2001/58/EG
Druckdatum: 22.04.14 überarbeitet am: 04.05.2011
Handelsname: STARTERBATTERIE
Panther-Batterien GmbH D-49451 Holdorf In den Wiesen 2 Tel. +49 5494 98058-0 Fax +49 5494 98058-58
11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE
Bei vorgesehener Verwendung und Einhaltung der Vorschriften des Batterieherstellers, keine Freisetzung
toxischer Stoffe
SCHWEFELSÄURE / BATTERIESÄURE
Akute Toxizität
– Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte: Oral
LD50
2.140 mg.kg
-1
(rat)
– Reiz- und Ätzwirkung auf Schleimhäute und Haut.
– Gefahr schwerer Augen- und Lungenschädigungen.
– Bei Verschlucken Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.
BLEI / BLEIOXID
Akute Toxizität
– Gastrointestinale Störung.
– ZNS-Störung.
– Blutschädigung.
– Bei Einatmen oder oraler Aufnahme Intoxikationszeichen:
süßlich-metallischer Geschmack, Speichelfluss, Erbrechen.
POLYPROPYLEN
Nicht zutreffend
Siehe auch Informationen unter Para 2.
12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE
Bei vorgesehener Verwendung und Einhalten der Vorschriften des Batterieherstellers, keine Freisetzung
ökologischer Stoffe.
BLEI /
BLEIOXID
(umgeben mit Schwefelsäure / Batteriesäure)
– Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
– WGK III: stark wassergefährlich
POLYPROPYLEN
Nicht zutreffend
13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
Die Panther-Batterien GmbH nimmt die in Verkaufsstellen, öffentlich-rechtlichen und gewerblichen Betrieben
gesammelten Altbatterien zurück. Die Batterien werden in Bleirecyclinghütten verwertet und als Sekundärblei
wieder dem Produktionsprozeß zugeführt.
Verbrauchte Bleibatterien sind als besonders überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung eingestuft (EAK
160601*). Sie unterliegen den Bestimmungen der Richtlinie 157/91/EWG sowie nationalen Vorschriften über
die Wiederverwertung von Batterien. Batterien sind deswegen mit dem Recycling-/Rückgabesymbol und mit
einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Verbrauchte Bleibatterien können vom Kunden in Verkaufsstellen und bei öffentlich rechtlichen
Entsorgungsträgern (Städte und Landkreise) zurückgegeben werden.
Verbrauchte Bleibatterien sollen nicht mit anderen Batterien vermischt werden, um die Verwertung nicht zu
erschweren. Keinesfalls darf der Elektrolyt, die verdünnte Schwefelsäure unsachgemäß entleert werden,
dieser Vorgang ist von Fachbetrieben durchzuführen.