Safety data sheet Article 23506064
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
(geändert durch Verordnung (EU) Nr. 453/2010)
dapa Bitumen- und Polymerbitumenbahnen
Version: 02/2016 - ersetzt alle älteren Versionen Gültig ab: 24.05.2016
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Seite 3 von 6 Druckdatum: 24. Mai 2016
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Umluft unabhängiges Atemschutzgerät verwenden, Schutzanzug, ggf. Vollschutz.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgen.
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6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
keine besonderen Maßnahmen erforderlich
6.2 Umweltschutzmaßnahmen keine besonderen Maßnahmen erforderlich
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung mechanisch aufnehmen, vorschriftsmäßig entsorgen
6.4 Verweis auf andere Abschnitte siehe Abschnitt 7, 8 und 13
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7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
7.1.1 Allgemeine Empfehlungen
Bei der Verarbeitung für gute Belüftung sorgen, Arbeitskleidung, Schutzhandschuhe ggf. Schutzbrille tragen.
Verarbeitungshinweise des Herstellers, Betriebsanweisungen und allg. techn. Regeln zur Verarbeitung (schweißen,
kleben) beachten. Bei der Arbeit nicht rauchen, essen oder trinken. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände
waschen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Lagerung Produkt vor direkter Sonneneinstrahlung schützen; stehend, kühl, trocken an einem belüfteten
Ort lagern. Bis zur Verarbeitung vor Belastung, Hitze und Feuchtigkeit schützen, unverpackte
Rollen abdecken.
Anforderung an Lagerräume und Behälter keine besonderen Anforderungen
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen stehend, kühl und trocken an einem belüfteten Ort
7.3 Spezifische Endanwendungen: keine Angaben verfügbar
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8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter keine zu überwachenden Parameter vorhanden
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
8.2.1 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
für gute Raumlüftung sorgen, ggf. Absaugung einsetzen (bei der Verarbeitung, z.B. beim Verschweißen)