Safety data sheet Article 20394349
Sicherheitsdatenblatt gemäß EG-Richtlinie 91/ 155/ EWG
- Handelsname: Polymerbitumenbahnen und Bitumenbahnen
(PYE PV200S5, V60S4, G200S4, V13, V20, V50, G200DD, R333, R333N, R500, R500N)
Druckdatum:
10.06.2010
Überarbeitet am:
10.06.2010
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11 Angaben zur Toxikologie
- Einstufungsrelevante LD/LC 50-Werte:
Nicht kennzeichnungspflichtig nach Gefahrstoff-VO.
- Spezifische Symptome im Tierversuch: Keine bekannt
- Primäre Reizwirkung:
- an der Haut: Keine bekannt
- am Auge: Keine bekannt
- Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
- Zusätzliche toxikologische Hinweise: Keine
12 Angaben zur Ökologie
- Allgemeine Hinweise: Nach den bisherigen Erfahrungen verhalten sich Bitumenbahnen
umweltneutral. Durch ihre Materialeigenschaften sind sie wasserunlöslich. Es sind
keine negativen ökologischen Effekte bekannt und zu erwarten.
13 Hinweise zur Entsorgung
- Empfehlung: Kann unter Beachtung der notwendigen technischen Vorschriften nach
Rücksprache mit dem Entsorger und der zuständigen Behörde mit Hausmüll oder
Bauschutt entsorgt werden. Recycling ist möglich.
- Abfallschlüsselnummer: 170302
Abfallname: Bitumengemische
Nachweispflicht: Keine
14 Transportvorschriften
Nicht klassifiziert /kein Gefahrgut im Sinne nationaler und internationaler Vorschriften.
15 Vorschriften
- Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt ist nach EG- Richtlinien/
GeStoffV. nicht kennzeichnungspflichtig.
- Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Keine
- Klassifizierung nach VbF : Unterliegt nicht der Verordnung für brennbare
Flüssigkeiten
- Wassergefährdungsklasse: nicht wassergefährdend
- Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: Bitumen ist nicht in
der TRGS 905 "Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungs-
gefährdender Stoffe" vom 15.03.95 genannt.
16 Sonstige Angaben
Weitere Informationen: abc der Bitumenbahnen, Technisches Merkblatt Kundeninformationen.
Über die Emissionen von Bitumen liegen zwei Gutachten des Hygiene-Institutes Heidelberg
vor, und zwar: Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Relevanz von
Emissionen aus Bitumen-Dachbahnen bei Temperaturen von bis zu 80 °C. Gutachterliche
Stellungnahme zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung von Emissionen mutagener
Verbindungen aus Heißbitumen bei 190 °C. Ferner liegen zwei Gutachten vom Institut und
Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin der Uni Gießen vor über: Emission polycyclischer
aromatischer Kohlenwasserstoffe beim Verarbeiten von Bitumen- und Polymerbitumenbahnen
(Gieß-, Schweißverfahren) sowie Untersuchungsergebnisse der PAH-Messungen in Material- und
Luftproben. Beide bestätigen die Unbedenklichkeit.