Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 09.08.2013 überarbeitet am: 09.08.2013Versionsnummer 2
Handelsname: CARAMBA Kettenspray transparent (Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
37.0
CAS: 64742-49-0
EG-Nummer: 920-750-0
Reg.nr.: 01-2119473851-33
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte (Anmerkung:P)
Xn R65; F R11; N R51/53
R66-67
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Chronic
2, H411; STOT SE 3, H336
2,5-5%
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Isobutan
F+ R12
Flam. Gas 1, H220; Press. Gas, H280
2,5-5%
CAS: 1330-78-5
EINECS: 215-548-8
Reg.nr.: 01-2119531335-46
Trikresylphosphat (m-m-m, m-m-p, p-p-p)
Xn R62; N R51/53
Repr. 2, H361fd; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1,
H410
<1%
CAS: 26446-73-1
EINECS: 247-708-8
Bis-(methylphenyl)-phenylphosphat
N R51/53
Aquatic Chronic 2, H411
<1%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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