Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 28.05.2015 überarbeitet am: 28.05.2015Versionsnummer 3
Handelsname: CARAMBA Cockpit-Spray Vanille(Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
41.0
CAS: 9043-30-5
NLP: 500-027-2
Isotridecylalkohol, ethoxyliert (3/4/5 EO)
Xi R41
Eye Dam. 1, H318
1-2,5%
CAS: 69011-36-5
EG-Nummer: 931-138-8
Isotridecylalcoholethoxylat
Xn R22; Xi R41
Eye Dam. 1, H318; Acute Tox. 4, H302
1-2,5%
CAS: 1222-05-5
EINECS: 214-946-9
Galaxolid
N R50/53
Aquatic Acute 1, H400; Aquatic Chronic 1, H410
<1%
·
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
aliphatische Kohlenwasserstoffe 5 - 15%
nichtionische Tenside < 5%
Konservierungsmittel (BENZISOTHIAZOLINONE, METHYLISOTHIAZOLINONE)
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO
₂
, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder
alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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