Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß ChemV 2015 – SR 813.11
Druckdatum: 01.10.2021 überarbeitet am: 01.10.2021Versionsnummer 7 (ersetzt Version 6)
Handelsname: CARAMBA Profi Intensiv Edelstahlreiniger NSF (Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
53.1.21
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Reg.nr.: 01-2119485395-27
Isobutan
Flam. Gas 1A, H220; Press. Gas (Comp.), H280
1-2,5%
CAS: 9043-30-5
NLP: 500-027-2
Isotridecylalkohol, ethoxyliert (3/4/5 EO)
Eye Irrit. 2, H319; Aquatic Chronic 3, H412
1-2,5%
CAS: 110-25-8
EINECS: 203-749-3
Reg.nr.: 01-2119488991-20
(Z)-N-Methyl-N-(1-oxo-9-octadecenyl)glycin
Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400; Acute Tox. 4, H332; Skin
Irrit. 2, H315; Aquatic Chronic 3, H412
<1%
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Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien / Kennzeichnung der Inhaltsstoffe
aliphatische Kohlenwasserstoffe
30%
nichtionische Tenside <5%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2,schpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
(Fortsetzung auf Seite 4)
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