Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 22.01.2020 überarbeitet am: 22.01.2020Versionsnummer 4
Handelsname: CARAMBA Profi Hochleistungs Bohr- und Schneidöl (Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 4)
50.0.2
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Primäre Reizwirkung:
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Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Schwere Augenschädigung/-reizung
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
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Keimzell-Mutagenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Karzinogenität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Reproduktionstoxizität
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
·
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
·
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation
gelangen lassen.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
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Ungereinigte Verpackungen:
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
UN1950
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14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR
DRUCKGASPACKUNGEN
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IMDG
AEROSOLS
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IATA
AEROSOLS, flammable
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE







