Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß ChemV 2015 – SR 813.11
Druckdatum: 08.10.2021 überarbeitet am: 07.10.2021Versionsnummer 1
Handelsname: CARAMBA Profi Intensiv Cockpitpflege Silikonfrei(Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 3)
53.1.21
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C (z.B. durch Ghlampen)
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
106-97-8 Butan (2,5-5%)
MAK Kurzzeitwert: 7600 mg/m³, 3200 ml/m³
Langzeitwert: 1900 mg/m³, 800 ml/m³
2682-20-4 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (
0,0015-<0,025%)
MAK Kurzzeitwert: 0,4 e mg/m³
Langzeitwert: 0,2 e mg/m³
S SSc;
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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Individuelle Schutzmaßnahmen, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
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Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz.
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Handschutz
Nicht erforderlich.
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Augen-/Gesichtsschutz
Schutzbrille
CH
(Fortsetzung auf Seite 5)