Security Datasheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß ChemV 2015 – SR 813.11
Druckdatum: 28.09.2022 überarbeitet am: 28.09.2022Versionsnummer 15 (ersetzt Version 14)
Handelsname: CARAMBA Profi Hochleistungs Silikon-Spray(Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
55.0.11
CAS: 75-28-5
EINECS: 200-857-2
Reg.nr.: 01-2119485395-27
Isobutan
Flam. Gas 1A, H220; Press. Gas (Comp.), H280
1-2,5%
CAS: 110-54-3
EINECS: 203-777-6
Reg.nr.: 01-2119480412-44
n-Hexan
Flam. Liq. 2, H225; Repr. 2, H361f; STOT RE 2, H373; Asp. Tox. 1,
H304; Aquatic Chronic 2, H411; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
Spezifische Konzentrationsgrenze: STOT RE 2; H373: C
≥
5 %
<1%
CAS: 110-82-7
EINECS: 203-806-2
Reg.nr.: 01-2119463273-41
Cyclohexan
Flam. Liq. 2, H225; Asp. Tox. 1, H304; Aquatic Acute 1, H400; Aquatic
Chronic 1, H410; Skin Irrit. 2, H315; STOT SE 3, H336
<1%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Nach Einatmen:
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
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Nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder der Zubereitung ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Für ausreichende Lüftung sorgen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
CH
(Fortsetzung auf Seite 4)










