Safety data sheet
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 11.02.2014 überarbeitet am: 11.02.2014Versionsnummer 2
Handelsname: CARAMBA Drosselklappen- und Ansaugreiniger (Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 6)
38.0.3
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9.2 Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
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10.1 Reaktivität
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10.2 Chemische Stabilität
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Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
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10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
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10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.5 Unverträgliche Materialien:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
1330-20-7 Xylol
Oral LD50 8700 mg/kg (rat)
Dermal LD50 2000 mg/kg (rabbit)
Inhalativ LC50/4 h 6350 mg/l (rat)
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Reizt die Haut und die Schleimhäute.
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am Auge:
Reizwirkung.
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Gesundheitsschädlich
Reizend
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12.1 Toxizität
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Aquatische Toxizität:
1330-20-7 Xylol
EC50 165 mg/l mg/kg (daphnia)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend
Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
DE
(Fortsetzung auf Seite 8)









