Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 23.01.2017 überarbeitet am: 23.01.2017Versionsnummer 5
Handelsname: CARAMBA 70(Aerosol)
(Fortsetzung von Seite 2)
44.0
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
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6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
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7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
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Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C (z.B. durch Glühlampen)
schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
An einem kühlen Ort lagern.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
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Zusammenlagerungshinweise:
Nicht erforderlich.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.
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Lagerklasse:
2 B (TRGS 510)
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Kohlenwasserstoffe, C11-C13, Isoalkane, < 2%Aromaten (50-100%)
TRGS 901 1000 mg/m³
(Fortsetzung auf Seite 4)
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