Operation Manual

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TEIL II
ABSCHNITT F. BEGRENZTE
CANNONDALEGARANTIE
Die speziellen Gewährleistungsbestimmungen, die für Ihr
Cannondale-Rad gelten, richten sich nach dem Land, in
dem es gekauft wurde, und beziehen sich ausschließlich
auf Räder, die bei einem autorisierten Cannondale-Händler
erworben wurden.
RAHMEN: (Rahmen, Gabel, Schwinge): Die Cycling Sports
Group, Inc., 16 Trowbridge Drive, Bethel, CT 06801, gewährt
dem Erstbesitzer die lebenslange Garantie auf Material- und
Herstellungsfehler für Cannondale-Rahmen (ausgenommen
Freeride- und Dirt Jumping-Rahmen, siehe unten).
Cannondale-Rahmen für Freeride- & Dirt Jumping (wie z.
B. Gemini, Gemini DH, Judge, Perp und Chase) besitzen
eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler von
drei (3) Jahren ab Kaufdatum. Die Garantie auf Freeride-/
Dirt Jumping-Bikes erstreckt sich nicht auf Räder, die für
den Verleih gekauft und genutzt werden. Die Garantie auf
Freeride-/Dirt Jumping-Bikes weicht nur in der Dauer von den
Garantiebedingungen ab, die in der Cannondale-Anleitung
festgelegt sind. Alle anderen Bestimmungen bleiben gültig.
KOMPONENTEN: Auf alle anderen Komponenten,
einschließlich den inneren Teilen von HeadShok- und
Lefty-Gabeln, Federungselemente, Anbauteile am Rahmen
und Lack (Farbe und Dekors) besteht Garantie für ein Jahr
ab Kaufdatum. Abgedeckt sind Material-, Verarbeitungs-
oder Herstellungsfehler. Federgabeln (anderer Hersteller
bzw. Zulieferer) sind von dieser begrenzten Garantie
ausgenommen. Für sie gelten die Garantiebestimmungen
der jeweiligen Hersteller.
GARANTIEBESTIMMUNGEN:
Diese begrenzte Garantie soll nicht andeuten, dass das
Fahrrad nicht zerstört werden kann, oder dass es ewig
hält. Die begrenzte Garantie bedeutet, dass das Rad den
Garantiebestimmungen unterliegt.
Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich auf
den Erstbesitzer eines Cannondale-Rades und ist nicht
übertragbar.
Um Garantieansprüche geltend machen zu können, muss
das Rad zu einem autorisierten Cannondale-Händler
gebracht werden, der sich auf demselben Kontinent bendet
wie der Händler, bei dem das Rad gekauft wurde. Das Rad
muss vollständig montiert sein und die Original-Rechnung
mit Datum und Kaufbeleg müssen beiliegen. (Bewahren Sie
die Quittung an einem sicheren Ort auf.)
Es besteht kein Anspruch auf Garantie, wenn das Fahrrad,
die Gabel oder die Komponenten unsachgemäß gebraucht,
unsachgemäß gewartet, unsachgemäß repariert, verändert
oder modiziert wurden, ferner nach einem Unfall, oder
wenn sie anderen ungewöhnlichen, extremen oder
unsachgemäßen Bedingungen ausgesetzt wurden.
Die begrenzte Garantie erstreckt sich ausschließlich auf
Fahrräder, die vollständig montiert und eingestellt bei einem
autorisierten Cannondale-Händler oder anderen speziell
von Cannondale zum Verkauf von Cannondale-Rädern
autorisierten Händler gekauft wurden.
Schäden, die auf normalem Verschleiß einschließlich
Materialermüdung beruhen, sind nicht durch die Garantie
abgedeckt. Schäden durch Materialermüdung sind ein
Zeichen dafür, dass der Rahmen bei normalem Gebrauch
verschlissen worden ist. Das ist eine gewöhnliche Form der
Abnutzung. Allein der Besitzer ist für die Inspektion seines
Rades verantwortlich. Siehe Abschnitt 5. und D.
Schäden durch Korrosion sind nicht gedeckt.
Schäden durch unsachgemäße Montage und Wartung oder
Montage von nicht mit dem Cannondale-Rad kompatiblen
Ersatzteilen und Zubehör sind nicht abgedeckt.
Der Arbeitsaufwand für Garantiearbeiten geht zu Lasten des
Besitzers.
Arbeitslohn für Wartungsarbeiten im Rahmen der
Garantiebedingungen ist Sache des Radbesitzers. Während
der Garantiedauer wird CYCLING SPORTS GROUP, INC., nach
eigenem Ermessen jeden defekten Rahmen oder jede defekte
Komponente entweder reparieren oder durch einen gleichen
oder zu diesem Zeitpunkt verfügbaren möglichst ähnlichen
Rahmen oder ähnliche Komponente ersetzen. WEITERE
ANSPRÜCHE BESTEHEN AUFGRUND DER GARANTIE NICHT.
ALLE WEITEREN ANSPRÜCHE, DIE ANSONSTEN GELTEND
GEMACHT WERDEN KÖNNTEN, SIND AUSGESCHLOSSEN,
INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, NEBEN-
UND FOLGESCHÄDEN BZW. STRAF-/BUSSGELDER.
EINE ERWEITERTE GARANTIE DURCH CYCLING SPORTS
GROUP, INC., AUF RAHMEN UND KOMPONENTEN BESTEHT
NICHT. JEDE WEITERE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG,
INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, DIE
GEBRAUCHSTÜCHTIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK, WIRD NUR FÜR DIE GELTUNGSDAUER
DIESER BEGRENZTEN GARANTIE GEWÄHRT.
Mögliche weitere Einschränkungen entnehmen Sie bitte den
Unterlagen, die Sie mit Ihrem Rad bekommen haben.
Mit dieser begrenzten Garantie stehen dem Käufer
bestimmte gesetzliche Rechte zu. Der Käufer kann darüber
hinaus weitere gesetzliche Rechte haben, die von Land zu
Land unterschiedlich sein können. Einige Länder erlauben
keinen Ausschluss von Neben- und Folgeschäden oder
keine Begrenzung der Gewährleistungsdauer; daher
kann es sein, dass die oben genannten Einschränkungen
nicht für Sie gelten. Wenn durch ein ordentliches Gericht
festgestellt werden sollte, dass eine einzelne Bestimmung
dieser begrenzten Garantie unwirksam oder undurchführbar
sein sollte, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen der begrenzten Garantie nicht berührt
und alle anderen Bestimmungen besitzen weiterhin ihre
Gültigkeit.