Safety Data Sheet Article 17468690
Instablue® Extra
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-CG-002
Druckdatum: 30.04.2015 Seite 2 von 8
Camping Gaz (Deutschland) GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Das Produkt erfüllt nicht die PBT- oder vPvB-Kriterien gemäß Anhang XIII der REACH-Verordnung.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
AnteilBezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
REACH-Nr.
2,0 - 2,5 %
Alkohol, C9-11-iso-, C10-reich, ethoxyliert
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R22-41
Acute Tox. 4, Eye Dam. 1; H302 H318
230-525-2
0,1 - 0,3 %
Didecyldimethylammoniumchlorid
C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-34-507173-51-5
Acute Tox. 3, Skin Corr. 1B, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10); H301 H314 H400
612-131-00-6
204-727-6
0,23 - 0,26 %
Essigsäureisobornylester
Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R38-51-53125-12-2
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei
Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5
Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsicht bei
Erbrechen: Aspirationsgefahr! Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Verursacht schwere Augenreizung.
Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Revisions-Nr.: 1,04 Überarbeitet am: 30.04.2015 D - DE








