Safety Data Sheet Article 17468676

Instablue® Standard
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: RCSO-CG-001
Druckdatum: 30.04.2015 Seite 2 von 8
Camping Gaz (Deutschland) GmbH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Gefährliche Inhaltsstoffe
EG-Nr.
AnteilBezeichnung
CAS-Nr.
Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG
Index-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
REACH-Nr.
500-446-0
0,3 - 0,6 %
Alkohol, C9-11, verzweigt und linear, ethoxyliert
Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R22-41160901-09-7
Acute Tox. 4, Eye Dam. 1; H302 H318
230-525-2
0,1 - 0,3 %
Didecyldimethylammoniumchlorid
C - Ätzend, Xn - Gesundheitsschädlich, N - Umweltgefährlich R22-34-507173-51-5
Acute Tox. 3, Skin Corr. 1B, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10); H301 H314 H400
612-131-00-6
204-727-6
0,12 - 0,14 %
Essigsäureisobornylester
Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R38-51-53125-12-2
Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten!
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Kontaminierte Kleidung wechseln. Bei
Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5
Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsicht bei
Erbrechen: Aspirationsgefahr! Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Mögliche Reizungen bei Augenkontakt und mögliche Reizungen / allergische Reaktionen bei
Hautkontakt.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2). Löschpulver. Sprühwasser.
Geeignete Löschmittel
Keine bekannt.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid. Kohlendioxid (CO2). Chlorwasserstoff (HCl).
Revisions-Nr.: 1,05 Überarbeitet am: 30.04.2015 D - DE