Safety data sheet

Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG (REACH)
1701 Fugenpaste
Busch GmbH & Co. KG
Ausgabedatum / Überarbeitungsdatum: 25.11.2013 Version: 5 Seite 10 / 13
vPvB: nicht anwendbar
vP: nicht verfügbar. vB: nicht verfügbar.
12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt
13 Hinweise zur Entsorgung
Die Informationen in diesem Abschnitt enthalten allgemeine Ratschläge und Anleitungen. Die
identifizierte Verwendung in Abschnitt 1 sollte für jede anwendungsspezifische Information im
Expositionsszenario/Expositionsszenarien hinzugezogen werden.
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt
Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts sowie seiner
Lösungen und Nebenprodukte muss jederzeit unter Einhaltung der
Umweltschutzanforderungen und Abfallbeseitigungsgesetze sowie
den Anforderungen der örtlichen Behörden erfolgen. Überschüsse und
nicht zum Recyceln geeignete Produkte über ein anerkanntes
Abfallbeseitigungsunternehmen entsorgen. Abfall nicht unbehandelt
in die Kanalisation einleiten außer wenn alle anwendbaren
Vorschriften der Behörden eingehalten werden.
Gefährliche Abfälle: Nach gegenwärtigem Kenntnistand des Lieferanten ist dieses Produkt
nicht als gefährlicher Abfall im Sinne der EU-Richtlinie 91/689/EWG
zu betrachten
Hinweise zur Entsorgung: Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei der Entsorgung sind alle relevanten Bestimmungen von Bund,
Ländern und Gemeinden zu beachten.
Wird dieses Produkt mit anderen Abfallstoffen vermischt, dann gilt
möglicherweise der ursprüngliche Abfallproduktcode nicht mehr und
es muss ein geeigneter Code zugewiesen werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche
Abfallbehörde.
Verpackung
Entsorgungsmethoden: Die Abfallerzeugung sollte nach Möglichkeit vermieden oder
minimiert werden. Verpackungsabfall sollte wiederverwertet werden.
Verbrennung oder Deponierung sollte nur in Betracht gezogen
werden, wenn Wiederverwertung nicht durchführbar ist.
Hinweise zur Entsorgung: Unter Zuhilfenahme der in diesem Sicherheitsdatenblatt
bereitgestellten Informationen muss von den zuständigen
Abfallbehörden über die Klassifizierung leerer Behälter Rat eingeholt
werden. Leere Behälter müssen verschrottet oder überholt werden.
Nicht geleerte Behälter sind Sonderabfall.