Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.01.2020 überarbeitet am: 15.01.2020
Versionsnummer 7
Handelsname: Eisen-III-chlorid-Lösung 40%
(Fortsetzung von Seite 7)
41.1.0
·
Aspirationsgefahr
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
·
12.1 Toxizität
·
Aquatische Toxizität:
7705-08-0 Eisen(III)-chlorid
EC50/48 h 9,6 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
ErC50/72 h 6,9 mg/l (Alge (Pseudokirchneriella subcapitata)) (OECD 201)
LC50/48 h 24,3 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
LC50/96 h 75,6 mg/l (Koboldkärpfling (Gambusia affinis))
60 mg/l (Japanischer Reisfisch (Oryzias latipes))
20,3 mg/l (Bl. Sonnenbarsch (Lepomis macrochirus))
NOEC 0,32 mg/l (Amerikan. Elritze (Pimephales promelas)) (33 d)
NOEC/21 d 0,7 mg/l (Wasserfloh (Daphnia magna))
NOEC/72 h 2,4 mg/l (Alge (Pseudokirchneriella subcapitata)) (OECD 201)
7647-01-0 Salzsäure
EC50/72 h 56 mg/l (Daphnie (Daphnia))
LC50/48 h 862 mg/l (Goldorfe (Leuciscus idus))
LC50/96 h 282 mg/l (Fisch)
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12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Sonstige Hinweise:
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Stoffen nicht
anwendbar.
·
12.3 Bioakkumulationspotenzial
BCF:
≤
100
Nicht bioakkumulierbar
·
12.4 Mobilität im Boden
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
·
Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Schädlich für Wasserorganismen
Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein
niedriger pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration erhöht
sich der pH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden
Abwässer nur schwach wassergefährdend wirken.
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
·
vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen:
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
·
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
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Empfehlung:
Entsorgung gemäß den örtlichen, behördlichen Vorschriften.
Darf
nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Sonderabfallsammler übergeben oder zu Problemstoffsammelstelle bringen.
·
Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) ist abhängig vom Abfallerzeuger
und kann dadurch für ein Produkt unterschiedlich sein. Die Abfallschlüsselnummer ist daher von jedem
Abfallerzeuger gesondert zu ermitteln.
(Fortsetzung auf Seite 9)
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