Certifications 2

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 15.01.2020 überarbeitet am: 15.01.2020
Versionsnummer 7
Handelsname: Eisen-III-chlorid-Lösung 40%
(Fortsetzung von Seite 9)
41.1.0
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den
Stoff oder das Gemisch
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Na
tionale Vorschriften:
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Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung:
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach § 22 JArbSchG beachten!
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Störfallverordnung:
Störfallverordnung, Anhang: Nicht genannt
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Wassergefährdungsklasse:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend
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Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen
Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung gemäß Anhang XVII der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind zu beachten.
BGI 503 „Anleitung zur Ersten Hilfe“
A 008 „Persönliche Schutzausrüstungen“
BGR 189 „Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung“
BGR 190 „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“
BGR 192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
BGR 195 „Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen“
·
BG-Merkblatt:
BGI 536 „Gefährliche chemische Stoffe“
BGI 546 „Umgang mit Gefahrstoffen“
BGI 564 „Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“
BGI 595 „Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe“
BGI 623 „Umfüllen von Flüssigkeiten“
BGI 660 „Allg. Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen“
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung
von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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Gründe für Änderungen:
Das Sicherheitsdatenblatt wurde inhaltlich überprüft/überarbeitet.
Geänderte Einstufung und Kennzeichnung
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Relevante Sätze:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.
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Schulungshinweise:
Unt
erweisungen über Gefahren und Schutzmaßnahmen an Hand der Betriebsanweisung (TRGS 555). Die
Unterweisungen müssen vor Beginn der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich erfolgen.
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Datenblatt ausstellender Bereich:
C.
S.B. GmbH Tel.: +49-(0)2151-652086-0
Düsseldorfer Str. 113 Fax: +49-(0)2151-652086-9
47809 Krefeld
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Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the
International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
(Fortsetzung auf Seite 11)
DE