Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
überarbeitet am: 15.01.2018Version Nr. 202Druckdatum: 15.01.2018
Handelsname: Entwickler f. Fotopositiv-Basismaterial
(Fortsetzung von Seite 6)
36.0.11
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
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13
.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Der nachstehende Hinweis bezieht sich auf das Produkt, das so belassen wurde und nicht auf weiterverarbeitete
Produkte. Bei der Mischung mit anderen Produkten können andere Entsorgungswege erforderlich sein; im
Zweifelsfall den Lieferanten des Produktes oder die lokale Behörde zu Rate ziehen.
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Empfehlung:
Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Gebrauchtes Produkt dem Recycling oder soweit möglich einer anderen Verwendung zuführen. Ansonsten einer
zugelassenen Entsorgung, z. B. Neutralisation übergeben.
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Abfallschlüsselnummer:
Die Abfallschlüsselnummern sind seit dem 1.1.1999 nicht nur Produkt- sondern im wesentlichen
anwendungsbezogen. Die für die Anwendung gültige Abfallschlüsselnummer kann dem Europäischen Abfallkatalog
entnommen werden.
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Ungereinigte Verpackungen:
-
Empfehlung:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
L e i h v e r p a c k u n g: Nach optimaler Entleerung sofort dicht verschlossen und ohne Reinigung dem Lieferanten
zurückgeben. Es ist Sorge zu tragen, daß keine Fremdstoffe in die Verpackung gelangen!
Sonstige Behälter: vollständig entleeren und gereinigt einer Rekonditionierung oder Wiederaufbereitung zuführen.
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Empfohlenes Reinigungsmittel:
Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
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14
.1 UN-Nummer
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ADR, IMDG, IATA
UN1823
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14
.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
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ADR
1823 NATRIUMHYDROXID, FEST
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IMDG, IATA
SODIUM HYDROXIDE, SOLID
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14
.3 Transportgefahrenklassen
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ADR
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Klasse
8 (C6) Ätzende Stoffe
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Gefahrzettel
8
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IM
DG, IATA
-
Class
8 Corrosive substances.
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Label
8
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14
.4 Verpackungsgruppe
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ADR, IMDG, IATA
II
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14
.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender
Achtung: Ätzende Stoffe
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Nummer zur Kennzeichnung
der Gefahr(Kemler-Zahl):
80
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EMS-Nummer:
F-A,S-B
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Segregation groups
Alkalis
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14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-
Code
Nicht anwendbar.
(Fortsetzung auf Seite 8)
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