Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
überarbeitet am: 15.01.2018Version Nr. 202Druckdatum: 15.01.2018
Handelsname:Entwickler f. Fotopositiv-Basismaterial
(Fortsetzung von Seite 5)
36.0.11
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
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11
.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
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Akute Toxizität:
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Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
Keine validen Daten vorhanden.
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Primäre Reizwirkung:
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an der Haut:
Starke Ätzwirkung auf Haut und Schleimhäute.
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am Auge:
Starke Ätzwirkung.
Es besteht Erblindungsgefahr
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Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
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Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung auf Mundraum und Rachen sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und
des Magens.
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CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung)
Nach derzeitigem Kenntnisstand keine CMR-Wirkungen bekannt.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
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12
.1 Toxizität
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Aq
uatische Toxizität:
EC 50 / 48 h 40,4 mg/l (Krustentiere)
LC 50 / 96 h 196 mg/l (Fische)
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1
2.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar.
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12.3 Bioakkumulationspotenzial
Keine Bioakkumulation zu erwarten.
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12.4 Mobilität im Boden
Eine Adsorption im Boden ist nicht zu erwarten.
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Ökotoxische Wirkungen:
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Bemerkung:
Schadwirkung auf Fische, Plankton und festsitzende Organismen durch pH-Verschiebung möglich.
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Verhalten in Kläranlagen:
Keine Hemmung der Aktivität von Abwasserbakterien nach der Neutralisation.
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Sonstige Hinweise:
Das Produkt ist eine Base. Vor Einleiten eines Abwasser in Kläranlagen ist in der Regel eine Neutralisation
erforderlich.
Das Produkt verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung.
Nach Neutralisation ist nur noch die relativ geringe Schadwirkung der entstandenen Salze vorhanden. Wird nicht
neutralisiert, so ist der pH-Wert zu beachten. Die toxische Wirkung für Fische und Bakterien beginnt unterhalb pH-
Wert = 6 bzw. oberhalb pH-Wert = 9.
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Weitere ökologische Hinweise:
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Allgemeine Hinweise:
Darf nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.
Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend gemäß VwVwS.
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12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
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PBT:
Nicht anwendbar.
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vPvB:
Nicht anwendbar.
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12.6 Andere schädliche Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
D
(F
ortsetzung auf Seite 7)










