Safety data sheet
Seite: 5/13
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 02.04.2017 überarbeitet am: 02.04.2017Versionsnummer 14
Handelsname:
BRUNOX® LUB & COR® (AEROSOL)
(Fortsetzung von Seite 4)
44.3.9
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
·
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden
Beschwerden Arzt konsultieren.
·
Nach Verschlucken:
Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen.
·
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Übelkeit
Kopfschmerz
Schwindel
·
Gefahren
Gefahr von Pneumonie.
·
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Bei Verschlucken bzw. Erbrechen Gefahr des Eindringens in die Lunge.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
·
5.1 Löschmittel
·
Geeignete Löschmittel:
Schaum
CO2. Kein Wasser verwenden.
Löschpulver. Kein Wasser verwenden.
·
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser
·
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Erhitzen oder im Brandfalle Bildung giftiger Gase möglich.
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Kohlenmonoxid (CO)
·
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
·
Besondere Schutzausrüstung:
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Vollschutzanzug tragen.
·
Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
·
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Zündquellen fernhalten.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
·
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
·
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
(Fortsetzung auf Seite 6)
DE