Certifications 2

Seite: 5/12
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.04.2021 überarbeitet am: 12.04.2021Versionsnummer 12
Handelsname: BRUNOX® Top-Lock® (AEROSOL)
(Fortsetzung von Seite 4)
52.1.3
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
·
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:
Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen.
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C (z.B. durch
Glühlampen) schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
·
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
·
Lagerung:
·
Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Die Lagervorschriften für Druckgaspackungen der Type DP 2 sind zu beachten (Lagerverordnung
Nr. 629/92 und Flüssiggas-Verordnung).
Die Lagervorschriften für Druckgaspackungen der Type DP 1 sind zu beachten (Lagerverordnung
Nr. 629/92).
·
Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
·
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Kühl lagern, Erhitzen führt zu Druckerhöhungen und Berstgefahr.
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
·
Lagerklasse:
·
VbF-Klasse:
entfällt
·
7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
·
8.1 Zu überwachende Parameter
·
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
·
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS: 124-38-9 Kohlendioxid
MAK Kurzzeitwert: 18000 mg/m³, 10000 ml/m³
Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
·
Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
·
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
·
Persönliche Schutzausrüstung:
·
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
·
Atemschutz:
Filter A/P2
Filter AX
(Fortsetzung auf Seite 6)
AT