Certifications 2
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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.04.2021 überarbeitet am: 12.04.2021Versionsnummer 12
Handelsname: BRUNOX® Top-Lock® (AEROSOL)
(Fortsetzung von Seite 10)
52.1.3
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UN "Model Regulation":
UN 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, 2.1
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ABSCHNITT 15: Österreichische und EU-Vorschriften
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15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische
Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
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Richtlinie 2012/18/EU
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Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG I
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
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Seveso-Kategorie
P3b ENTZÜNDBARE AEROSOLE
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Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der unteren Klasse
5.000 t
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Mengenschwelle (in Tonnen) für die Anwendung in Betrieben der oberen Klasse
50.000 t
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VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVII
Beschränkungsbedingungen: 3
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Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in
Elektro- und Elektronikgeräten – Anhang II
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
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VERORDNUNG (EU) 2019/1148
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Anhang I - BESCHRÄNKTE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE (Oberer
Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3)
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
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Anhang II - MELDEPFLICHTIGE AUSGANGSSTOFFE FÜR EXPLOSIVSTOFFE
Keiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
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Nationale Vorschriften:
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Klassifizierung nach VbF:
entfällt
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Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
NK ≤2
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ÖNORM M 9485 :
Klasse Anteil in %
NK ≤2
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15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
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Relevante Sätze
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H315 Verursacht Hautreizungen.
(Fortsetzung auf Seite 12)
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