Safety data sheet

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Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 10.05.2016 überarbeitet am: 10.05.2016Versionsnummer 11
Handelsname:
BRUNOX® Turbo-Spray® (AEROSOL)
(Fortsetzung von Seite 4)
42.2.22
Explosionsgeschützte Geräte/Armaturen und funkenfreie Werkzeuge verwenden.
Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 °C (z.B. durch
Glühlampen) schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
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7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
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Lagerung:
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Anforderung an Lagerräume und Behälter:
Nur im Originalgebinde aufbewahren.
Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten.
Kühl, trocken und in gut ventilierten Räumen lagern - ausser Reichweite von Kindern -
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Zusammenlagerungshinweise:
Getrennt von Lebensmitteln lagern.
Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.
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Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Kühl lagern, Erhitzen führt zu Druckerhöhungen und Berstgefahr.
Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
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Lagerklasse:
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Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
-
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7.3 Spezifische Endanwendungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche
Schutzausrüstungen
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Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:
Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
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8.1 Zu überwachende Parameter
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Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
CAS: 64742-47-8 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte
MAK (Deutschland) Langzeitwert: 350* 5A** mg/m³, 50* ml/m³
vgl.Abschn.Xc; *Dampf;**Aerosol
CAS: 124-38-9 Kohlendioxid
AGW (Deutschland) Langzeitwert: 9100 mg/m³, 5000 ml/m³
2(II);DFG, EU
MAK (Österreich) Kurzzeitwert: 18000 mg/m³, 10000 ml/m³
Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
MAK (Schweiz) Langzeitwert: 9000 mg/m³, 5000 ml/m³
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Zusätzliche Hinweise:
Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
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8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
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Persönliche Schutzausrüstung:
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Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.
(Fortsetzung auf Seite 6)
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