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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren:
Bei Brand entsteht dichter schwarzer Rauch. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid,
Kohlendioxid. Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden
verursachen.
5.3 Besondere Schutzausrüstung bei Brandbekämpfung:
Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen
Zusätzliche Hinweise:
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die
Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Schutzmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren: siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und Punkt 8.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen
oder Abwasserleitungen entsprechend den örtlichen Vorschriften die zuständige Behörde informieren.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde) eingrenzen und zur Entsorgung
nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13).
Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchführen, keine Lösemittel benutzen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte:
Schutzvorschriften (siehe Punkt 7 und 8) beachten.
7. Handhabung und Lagerung
7.1 Hinweis zur sicheren Handhabung:
Persönliche Schutzausrüstung tragen (s. Punkt 8). Übliche Maßnahmen des vorbeugenden
Brandschutzes. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Behälter vorsichtig öffnen und
handhaben. Für gute Raumbelüftung sorgen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten:
In fest verschlossener Originalverpackung lagern. Schützen gegen Frost, Hitze und direkte
Sonneneinstrahlung.
7.3 Spezifische Endanwendungen:
siehe Abschnitt 1
8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter:
keine Daten
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition:
Siehe Punkt 7.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz:
Atemschutz: Bei Bildung von Spritzern oder feinem Nebel muss ein für diesen Zweck geeigneter,
zugelassener Atemschutz getragen werden.
Handschutz: Für längeren oder wiederholten Umgang sind NBR- (Nitrilkautschuk-) Schutzhandschuhe
zu tragen.





