User Manual
Table Of Contents
- Benutzerhandbuch MFC-640CW
- Wichtiger Hinweis
- Zu diesem Handbuch
- Kundeninformation
- Sicherheitshinweise
- Standortwahl
- Kurzanleitung zum Faxen / Kopieren
- Zur Verwendung dieses Handbuches
- Mitgelieferte Dokumentationen
- Inhaltsverzeichnis
- Teil I: Allgemeines
- 1. Tasten und ihre Funktionen
- 2. Vorlagen und Papier einlegen
- 3. Inbetriebnahme- und Geräteeinstellungen
- 4. Zugangssperre
- Teil II: Farbfax
- 1. Senden
- 2. Empfangen
- 3. Telefonieren
- 4. Rufnummernspeicher
- 5. Faxabruf (Polling)
- 6. Faxweitergabe und Fernabfrage (nur für Schwarzweiss-Faxe)
- 7. Digitaler Anrufbeantworter
- Anrufbeantworter (TAD-Modus)
- 8. Berichte und Listen
- 9. Externes Telefon und externer Anrufbeantworter
- Teil III: Farbkopierer
- Teil IV: PhotoCapture Center™
- Anhang
- A. Software- und Netzwerk-Funktionen
- B. Wichtige Informationen
- C. Wartung und Problemlösung
- D. Texteingabe im Funktionsmenü
- E. Fachbegriffe
- F. Technische Daten
- Stichwortverzeichnis
- Bescheinigung des Herstellers/Importeurs (entsprechend der R & TTE-Richtlinie)
- Fernabfragekarte
- brother SWI-GER
120 TEIL III FARBKOPIERER - KAPITEL 1
BH3e-MFC-640CWger
Gesetzliche Vorschriften
Das Kopieren bestimmter Dokumente mit Farbkopierern ist nicht er-
laubt und kann zu straf- oder zivilrechtlicher Verfolgung führen. Die
folgende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Falls Sie
nicht sicher s ind, ob Sie gegen geltendes Recht verstossen, erkun-
digen Sie sich bitte bei den zuständigen Ämtern.
Die folgenden Dokumente dürfen z. B. nicht kopiert werden:
■ Papiergeld
■ Wertpapiere, Obligationen, Schuldverschreibungen, u. ä.
■ Depositen-Dokumente
■ Dokumente von Streitkräften und militärischen Einrichtungen
■ Ausweise
■ Briefmarken (gestempelt und ungestempelt)
■ Einwanderu
ngspapiere, Sozialhilfe-Dokumente usw.
■ Schecks und Zahlungsanweisungen von Staats- und Regie-
rungsämtern und Behörden
■ Identifikationsdokumente, wie Dienstmarken oder Ehrenabzei-
chen
■ Lizenzen und Fahrzeugpapiere
Werke mit Copyright-Vermerk dürfen nicht kopiert werden, Teile sol-
cher Werke können unter Umständen für die „private Verwendung“
kopiert werden. Mehrfachkopien weisen auf eine nicht private Nut-
zung hin. Kunstwerke werden wie urheberrechtlich geschützte Wer-
ke behandelt.










